Hund Bubu im Hotel Riederhof
Hundewiese beim Hotel Riederhof

Einreisebestimmungen für Hunde

Beachten Sie die Einreisebestimmungen für Hunde nach Österreich

Urlaub mit Hund in Tirol? Beachten Sie dabei auch die Einreisebestimmungen nach Österreich. 

Urlaub mit Hund.

Wichtig für Reisen mit Hund.

Einreisebestimmungen für Hunde nach Österreich

Für Hunde gilt in Österreich:
Jedes Tier, das im Reiseverkehr von Privatpersonen aus Drittstaaten in die EG mitgenommen wird, muss gegen Tollwut geimpft sein, es muss gekennzeichnet sein, und es muss für jedes Tier eine Bescheinigung mitgeführt werden. Eine serologische Tollwutuntersuchung (Titerbestimmung) ist für jedes Tier erforderlich, das nicht aus einem Drittstaat stammt, der in der Drittstaatenliste aufgeführt ist.

Tollwutimpfung
Die Tollwutimpfung ist gültig: wenn das Tier mit einem inaktivierten Impfstoff gegen Tollwut entsprechend den Genehmigungen für das Inverkehrbringen des Impfstoffes im Ursprungsstaat geimpft wurde; 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung; wenn das Tier regelmäßig einer Auffrischungsimpfung unterzogen wurde; wenn es sich um einen Impfstoff handelt, der einen Wirkungsgrad von mindestens einer internationalen Antigeneinheit (WHO-Norm) hat.

Kennzeichnung
Jedes Tier muss entweder durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein.
 

Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde:

Die Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde ist in Österreich nicht bundeseinheitlich, sondern auf Gemeindeebene geregelt.

Leine und Maulkorb müssen bei Ihrem Aufenthalt in Österreich mitgeführt werden.

Im Ortsgebiet besteht Leinen- ODER Maulkorbpflicht. Bei Bedarf, jedenfalls aber an Haltestellen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen und Kindergärten, auf Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z. B. in Einkaufszentren, Badeanlagen und bei Veranstaltungen besteht Leinen- UND Maulkorbpflicht.

Die Gemeinde kann durch Verordnung bestimmen:
+ wo Leinen- ODER Maulkorbpflicht im Ortsgebiet NICHT gilt (Freilaufflächen)
+ wo Leinen- UND Maulkorbpflicht im Ortsgebiet gilt
+ wo das Mitführen von Hunden im Ortsgebiet generell verboten ist (Hundefreie-Zone)
+ wo auch außerhalb des Ortsgebietes Leinen- ODER Maulkorbpflicht besteht

 

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